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Verwahrloste Häuser dürfen nicht versteigert werden

Stadtrechte

Eine Stadt darf verwahrloste Häuser, die ihr nicht selbst gehören und wegen schwerer Baumängel unbewohnbar sind, nicht versteigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az. 8 A 10236/12. OVG und 8 A 10253/12.OVB). Die Stadt Mainz wollte zwei Wohnhäuser, die wegen nicht beseitigter Mängel bei der Trinkwasserversorgung und beim Brandschutz nicht bewohnbar sind, im Jahr 2010 öf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801439.verwahrloste-haeuser-duerfen-nicht-versteigert-werden.html

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