Gericht stoppt vorerst Elbvertiefung

Eilantrag von Umweltverbänden war vor dem BGH erfolgreich

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Leipzig (AFP/nd). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vertiefung der Elbe zwischen Hamburg und der Mündung vorerst gestoppt. Ein Eilantrag der Natur- und Umweltschutzvereinigungen NABU und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss war erfolgreich, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Die Kläger gehen davon aus, dass Hauptverfahren wegen der Klärung wichtiger europäischer Rechtsfragen bis zu vier Jahre dauern könnte.

Der Bund und das Land Hamburg wollen die Fahrrinne der Elbe vertiefen, um größeren Frachtschiffen die Einfahrt in den rund 130 Kilometer von der Nordsee entfernten Hafen zu ermöglichen. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts.

Die Richter erließen den vorläufigen Baustopp, um im Hauptsacheverfahren »eine Vielzahl« teils schwieriger Fragen zum Gewässer- und Artenschutz verlässlich klären zu können. Damit durch den Bau unterdessen am Fluss keine unumkehrbaren »Tatsachen« geschaffen werden, sei der vorläufige Baustopp ergangen. Das Gericht betonte, dass »der Ausgang des Rechtsstreits offen« sei.

Hamburg ist der zweitgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam in den Niederlanden. Aus Sicht der Hafenbetreiber ist die Elbvertiefung unverzichtbar, um weiter konkurrenzfähig zu bleiben und noch größeren Containerschiffen mit einem Tiefgang von 14,5 Metern die Nutzung des Hafens zu ermöglichen.

Die Kläger sowie die Umweltstiftung WWF bezeichneten die Entscheidung als Zeichen, »dass europäisches Naturschutzrecht in Deutschland ernst genommen wird«. Bereits die vorherigen Vertiefungen hätten zu erkennbaren Schäden an der Elbe durch Wattverlust, Strömungszunahme, Sauerstoffmangel und Lebensraumverlust für bedrohte Pflanzen und Tiere geführt. Die Elbtiefe könne deshalb »nicht ausschließlich an den Interessen der Reeder orientiert werden«, erklärte der Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke.

Die Verbände gehen davon aus, dass das Hauptsacheverfahren je nach der Notwendigkeit, wichtige europäische Rechtsfragen vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klären zu lassen, zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen wird.

Das Bundesverkehrsministerium hält die Elbvertiefung weiter für sinnvoll. Es sei aber nicht zu ändern, dass das Vorhaben durch die Klage verzögert werde, sagte eine Ministeriumssprecherin.

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