Frauenhäuser in Not

Bundestag debattierte über Probleme der Schutzeinrichtungen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Viele Frauenhäuser leiden unter finanziellen Schwierigkeiten. Ein Antrag der LINKEN, der dies ändern wollte, fand am Donnerstag im Bundestag keine Mehrheit.

Vor mehr als 35 Jahren eröffneten in Köln und Berlin die ersten Frauenhäuser, in denen Opfer häuslicher Gewalt Schutz und Beratung finden konnten. Genauso lange kämpfen diese Einrichtungen auch ums finanzielle Überleben. Derzeit gibt es bundesweit etwa 370 Frauenhäuser - entweder autonom verwaltet oder in Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes. Im August legte die Bundesregierung ihren Bericht zur Gewalt gegen Frauen vor, der sich auch mit der Situation dieser Schutzeinrichtungen befasst. Angesichts der darin geschilderten Probleme vieler Frauenhäuser wird der Ruf nach einer bundesweiten Regelung lauter. Denn Finanzierung der Häuser und ihr rechtlicher Rahmen sind Sache der Länder und Kommunen. Das führt in der Praxis zu einem Wirrwarr an Regelungen. Da viele Kommunen zudem kurz vor dem Finanzkollaps stehen, bleibt für die Frauenhäuser wenig Geld.

Die Bundestagsfraktion der LINKEN legte bereits im Dezember 2009 einen Antrag vor, der die »bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen« wollte. Doch es sollten fast drei Jahre vergehen, bis dieser Antrag dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wurde. Die gestrige Diskussion zeigte, dass in der Sache fraktionsübergreifend Einigkeit besteht. Selbst die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeyer-Becker musste eingestehen, dass die Regelungen zahlreiche blinde Flecken aufweisen - etwa bei Studentinnen oder Azubis. Das Problem: Der Aufenthalt im Frauenhaus ist nicht kostenlos. Arbeitslose Frauen können sich das Ganze über Hartz-IV-Leistungen bezahlen lassen. Auszubildende, Studentinnen oder Migrantinnen, die keinen Anspruch auf Hartz IV haben, aber trotzdem über wenig Geld verfügen, können sich den Schutzraum eigentlich nicht leisten. Eben aus diesem Grund sieht der Antrag der LINKEN vor, dass Frauen und deren Kinder unabhängig von ihrer finanziellen Situation bundesweit Aufnahme und Hilfe finden können. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der »die Finanzierung der Schutzeinrichtungen (...) einzelfallunabhängig, kostendeckend und bundeseinheitlich sichert«.

Doch Union und FDP verwiesen auf »verfassungsrechtliche Schwierigkeiten«. Frauenhäuser seien Sache der Kommunen, so Winkelmeyer-Becker. Sind sie tatsächlich, müssen sie aber nicht bleiben. Schon im Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2010 wird auf die entsprechende Möglichkeit verwiesen. »Der Bund verfüge im Bereich der öffentlichen Fürsorge nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes über eine Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich mache. Es spreche viel dafür, dass dieses Erfordernis gegeben sei«.

Die Mehrheit des Bundestags wollte sich dieser Sichtweise nicht anschließen und lehnte den Antrag der LINKEN ab. SPD und Grünen, die eigene Anträge zur Sache in Vorbereitung haben, enthielten sich. Die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht hatte zuvor noch einmal auf den dringenden Handlungsbedarf verwiesen. Allein im Raum Köln/Bonn seien im vergangenen Jahr »mehr als 2000 hilfebedürftige Frauen abgewiesen worden«. Bundesweit waren es über 9000. Genaue Zahlen fehlen, weil es keine zentrale Stelle gibt, die solche Fälle erfasst. Das Thema ist aber nicht vom Tisch: Am 10. Dezember soll es im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Lage der Frauenhäuser geben.

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