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Bundestag verstieß gegen eigene Gesetze

Berlin (epd/nd). Der Bundestag hat eine Studentin jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Berliner Sozialgerichtes heißt es, das Parlament habe nicht nur gegen seine eigenen Gesetze verstoßen, sondern »auch Rentenversicherungsbeiträge für die Besucherbetreuerin vorenthalten«. Damit wies das Gericht eine entsprechende Klage der Bundestagsverwa...

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