Thor-Steinar-Laden: Klage abgewiesen
Lübeck (nd-Hanisch). Der Versuch, über eine Räumungsklage einen im Sommer des Vorjahres geschlossenen Mietvertrag mit Betreibern eines Thor-Steinar-Ladens im schleswig-holsteinischen Glinde zu annullieren, ist gescheitert. Die 17. Zivilkammer am Landgericht Lübeck sah es als nicht erwiesen an, dass der Vermieter wie von ihm behauptet bei Unterzeichnung des Mietvertrages arglistig getäuscht wurde, indem angeblich Vertragspapiere vertauscht wurden. Die Textilmarke Thor Steinar gilt als ein Erkennungszeichen für Anhänger der rechten Szene. Seit der Ladenöffnung gibt es regelmäßige Proteste in Glinde.
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