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Steuer doppelt und damit falsch berechnet

Grunderwerb

Kauft ein Bauherr ein Grundstück und bebaut es anschließend, besteuern die Finanzämter das oft so, als hätte er ein bebautes Grundstück gekauft: Sie berechnen die Grunderwerbssteuer nach dem Wert des Grundstücks und zusätzlich den Baukosten. Ihr Argument: Das sei ein einheitlicher Vorgang. Jetzt steht diese Praxis beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand (Az. II R 7/12). Davon können alle Bauherr...

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