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Gentests an Embryonen geregelt
Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Im Juli 2011 hatte der Bundestag nach kontroverser Debatte ein Gesetz beschlossen, das Gentests an künstlich befruchteten Embryonen begrenzt zulässt. Bislang fehlte noch eine Verordnung, die die Details der Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Die wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804337.gentests-an-embryonen-geregelt.html
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