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Kostenfreie Stornierung der Reise nach Unwetterwarnung
Reiserecht
Das Oberlandesgericht München hat einer Urlauberin recht gegeben, die eine Reise nach Sri Lanka nach einer Unwet-terwarnung des Auswärtigen Amtes storniert hatte (Az. 21 U 519/12). Nach diesem Urteil bekommt die Frau den vollen Reisepreis von 5332 Euro zurück und muss keine Stornierungskosten zahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804761.kostenfreie-stornierung-der-reise-nach-unwetterwarnung.html
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