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Wenn die Länge der Pausen nicht bekannt ist

Landesarbeitsgericht

Wenn den Arbeitnehmern nicht bekannt ist, wie lange eine Pause ist, handelt es sich nicht wirklich um eine Ruhepause. Steht die Dauer der Pause nicht genau fest, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, die arbeitsfreie Zeit zu entlohnen, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 3. August 2012 (Az. 5 Sa 252/12).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804785.wenn-die-laenge-der-pausen-nicht-bekannt-ist.html

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