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Schneller erlaubt

Ab 19. Januar 2013

Bisher gilt für Fahrer unter 18 Jahren auf einem Leichtmotorrad bis 125 ccm ein Tempolimit von 80 km/h. Ab 19. Januar 2013 entfällt diese Regelung. Dann tritt - fußend auf der für alle verbindlichen 3. EG-Führerscheinrichtlinie - die 6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Dabei gilt eine verschärfte Definition der Klasse A 1, die neben dem Hubraum und einer Nennleistung v...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/806305.schneller-erlaubt.html

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