Schneller erlaubt

Ab 19. Januar 2013

  • Lesedauer: 1 Min.

Bisher gilt für Fahrer unter 18 Jahren auf einem Leichtmotorrad bis 125 ccm ein Tempolimit von 80 km/h. Ab 19. Januar 2013 entfällt diese Regelung. Dann tritt - fußend auf der für alle verbindlichen 3. EG-Führerscheinrichtlinie - die 6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Dabei gilt eine verschärfte Definition der Klasse A 1, die neben dem Hubraum und einer Nennleistung von maximal 11 kW auch das Verhältnis des Gewichts vorschreibt. Es darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Dieses zusätzliche Kriterium »Verhältnis Leistung/Gewicht« verhindert, dass Inhaber der Fahrerlaubnis A 1 Zugang zu sehr leichten und gleichzeitig starken Fahrzeugen haben, die deutlich schneller als 100 km/h fahren.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -