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Ohne Arbeit gibt es kein Geld für entgangenen Urlaub
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Wer das ganze Jahr lang nicht arbeitet, kann von seinem Arbeitgeber kein Geld für einen entgangenen Jahresurlaub verlangen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. November 2012 in Luxemburg.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/806325.ohne-arbeit-gibt-es-kein-geld-fuer-entgangenen-urlaub.html
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