Enteignungspläne an der Alster

Nach Aus für Hamburger Aluminium-Werke

  • Andreas Grünwald, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.
Um 450 Jobs zu retten, will sich der Betriebsrat für eine Enteignung der norwegischen Besitzer der Hamburger Aluminium-Werke (HAW) stark machen. Das sei legal, sagt er. Und es gebe Präzedenzfälle.
An den Schließungsplänen für das Hamburger Aluminiumwerk (HAW) konnte der Krisengipfel am Freitag bei Bundeskanzler Gerhard Schröder nichts ändern. Vergeblich hatten der Kanzler und Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) versucht, den norwegischen Konzernchef von Norsk Hydro, Eivind Reiten, zu überzeugen, den 450 Jobs eine Chance zu geben. Reiten will das Werk schließen - wie auch in Stade, wo 400 Beschäftigte arbeiten. Auch die 5000 Arbeitsplätze im Riesen-Werk Neuss sind nicht mehr sicher. Hydro-Deutschland Chef Dieter Braun hat angekündigt, »überhöhte Strompreise« würden Alu-Produktion in Deutschland unmöglich machen. Branchenkenner halten das für vorgeschoben, denn Hydro schließt auch Werke in Norwegen. Der Konzern wolle die Produktion zentralisieren. Im Wüstenstaat Katar baut Hydro ein neues Superwerk, wo künftig 57 0000 Tonnen Primäraluminium jährlich - die Jahresproduktion der Branche in Deutschland - produziert werden sollen. Asiatische Märkte sind so besser zu erreichen, ohne Europa aufgeben zu müssen. Deshalb will Hydro die deutschen Werke auch niemand überlassen. Das sei »Raubtierkapitalismus« und widerspreche dem Geist des Grundgesetzes, kommentierte unter anderem Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU). HAW-Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck nimmt dies wörtlich. Gegenüber ND erneuerte er am Montag die Forderung, das Werk zu enteignen. Wie berichtet, hatte Norsk Hydro bereits vor dem Kanzlergespräch Verkaufsverhandlungen mit der Georgsmarienhütte Holding (GMH) platzen lassen. Diese habe kein »wirtschaftlich tragfähiges Konzept«. Spätere Insolvenz würde wegen diverser Gewährleistungsansprüche auch die bisherigen Eigner treffen. Deshalb bleibe es bei der Schließung. Doch tatsächlich erklärten sich die GMH und die Stadt schriftlich bereit, solche Risiken auszuschließen. Offensichtlich sei nun, so Dieck zu ND, dass das Grundgesetz auch Handlungsmöglichkeiten biete: Eigentum verpflichtet. Eine Enteignung sei nur konsequent. Dann könne das Werk entweder staatlich oder durch Reprivatisierung an die GMH fortgeführt werden. Enteignungsvarianten hat der Betriebsrat prüfen lassen. Auch zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit seien Enteignungen möglich. Erst im Juni hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht aus die Enteignung von Obstbauern akzeptiert, die ihre Grundstücke für die Landebahnerweiterung von Airbus nicht verkaufen wollten. Doch im Hamburger Enteignungsgesetz sind Anteilsenteignungen, wie sie bei den HAW notwendig wären, nicht vorgesehen. Deshalb müsste das Gesetz geändert werden. Dieck schlägt deshalb ein HAW-Enteignungsgesetz vor. Analog hätte die Stadt 1964 mehrere Grundeigentümer enteignet, als es um Deichsicherung ging. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies damals. Uldall hat die Enteignungspläne bereits abgelehnt. Investoren würden verschreckt. Daher habe es in der BRD seit 1949 keine Enteignungen von Produktionsstätten mehr gegeben. Dieck kontert: Auch die Obstplantagen waren Produktionsbetriebe. Zudem wären die HAW vor dreißig Jahren mit mehreren Hundert Millionen DM subventioniert worden. Eine Milliarde Euro Gewinn habe das seitdem für die Eigner gebracht. Dieck kündigte nun Gespräche mit allen Bürgerschaftsfraktionen an, um diese für ein Enteignungsverfahren zu gewinnen.
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