Juristischer Streit um Aufwandsentschädigung

JOURNALISTENverband: Ermittlungen gegen den DJV-Vorsitzenden Michael Konken

  • Katharina Dockhorn
  • Lesedauer: 2 Min.

»Zeitungen in der Krise« titelt der »journalist«, das Verbandsorgan des Deutschen Journalistenverbands (DJV) zur schwierigsten ökonomischen Situation der Printpresse in der Nachkriegszeit, doch der Vorstand des DJV muss sich derweil leider mit sich selbst beschäftigen. »spiegel-online« machte vor Wochenfrist publik, dass die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den ehrenamtlichen Bundesvorsitzenden Michael Konken ermittelt. Er soll 2010/2011 über mehrere Monate eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von je 3100 Euro zu Unrecht kassiert haben. Rund 34 000 Euro betrage der Schaden.

24 Stunden lang hatte es der Gewerkschaft offenbar die Sprache verschlagen, dann folgte das Dementi. In der heutigen Medienwelt eine gefühlte Ewigkeit, zumal DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner vom »Spiegel«-Bericht nicht überrascht wurde. Er hat seinen Chef darin das erste Mal verteidigt.

Konken war im Januar 2010 von einem Mitglied aus einem Landesverband südlich des Mains angezeigt worden. Im Juni 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Bonn die Anzeige gegen Konken wegen der Zahlung der Aufwandsentschädigung zurück gewiesen. Sachlich war die Klage korrekt, Konken habe aber im guten Glauben gehandelt, dass die Zahlungen, in deren Genuss auch seine Vorgänger kamen, rechtlich zulässig seien. Der Kläger legte am 1. September 2010 gegen diesen Bescheid Beschwerde ein. Und auch der DJV reagierte zeitnah mit einer Satzungsänderung, die eine Entschädigung des ehrenamtlichen Engagements nun ausdrücklich vorsieht. Die Eintragung in das Vereinsregister Berlin erfolgte allerdings erst am 18. Juli 2011. Um diesen Zeitraum wird jetzt weiter gestritten.

Wobei sicher niemand bestreiten wird, dass Michael Konken für seinen Aufwand entschädigt werden sollte. Nach Angaben seiner Anwälte verdient er aber weiterhin rund 6000 Euro im Monat als Dozent an mehreren Hochschulen und mit Weiterbildungsangeboten, die jeder offen auf der Website »Kommunikation-K« nachlesen kann. Konkens Lebensunterhalt war durch seine Arbeit gesichert, er wird sich aber fragen lassen müssen, ob er nicht von sich aus auf die pauschale Aufwandsentschädigung hätte verzichten können.

Ob überhaupt Anklage erhoben wird, ist offen. Viele Mitglieder des DJV fragen sich auch, wem dieser Rechtsstreit nutzt. Sie wünschen sich nur eins: Dass die Gewerkschaft ihre Kraft ihrer eigentlichen Aufgabe widmen kann.

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