Verfassungsgericht bestätigt Burka-Verbot

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Brüssel (AFP/nd). Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung bestätigt. In ihrem Urteil argumentierten die Richter, dass auch das freiwillige Tragen einer Burka dem Prinzip der Geschlechtergleichheit widerspreche und damit »grundsätzliche Werte der demokratischen Gesellschaft« verletze. Die Verschleierung des Gesichts, die nur Frauen abverlangt werde, nehme den Trägerinnen »ein fundamentales Element ihrer Individualität«. Geklagt hatten zwei Musliminnen, die wegen ihrer Gesichtsverschleierung mit einer Geldbuße belegt worden waren. Sie wurden von einer Menschenrechtsorganisation aus Flandern und von zwei nicht-muslimischen Privatleuten unterstützt, die Grundfreiheiten bedroht sahen. Die Richter bestätigten auch die Argumentation des Gesetzgebers, dass Bürger bei Kontrollen durch die Polizei erkennbar sein müssen.

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