Verzögerungstaktik bei den Getto-Renten

Bundestagsausschuss berät über Nachzahlungen für NS-Opfer

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.
Noch heute kämpfen sogenannte Getto-Arbeiter aus der Zeit des Dritten Reichs um ihre Rechte. Viele haben bisher nur einen kleinen Teil der ihnen in einem Gesetz vor zehn Jahren zugedachten Rentenzahlung erhalten. Erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 wurde zahlreichen Antragsstellern das Anrecht auf eine kleine Rente von 150 oder 200 Euro im Monat von der Deutschen Rentenversicherung zugesprochen. Doch diese erhielten ihre Rente nicht rückwirkend ab 1997, wie es einst der Bundestag entschieden hatte, sondern ab 2005, weil Sozialleistungen in der Bundesrepublik nur vier Jahre rückwirkend gezahlt werden. Dagegen wenden sich die Oppositionsparteien im Bundestag. SPD, Grüne und LINKE haben Gesetzesentwürfe eingebracht, wonach die NS-Opfer auch für die Zeit zwischen 1997 und 2005 Geld erhalten sollen. Union und FDP sind hingegen skeptisch. Die Deutsche Rentenversicherung ist gegen eine gesetzliche Änderung. Nun berät der Ausschuss für Arbeit und Soziales über eine Novellierung.

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