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Duogynon-Klage abgewiesen

Berlin (dpa/nd). Eine Schmerzensgeldklage gegen den Pharma-Konzern Bayern wegen des Medikaments Duogynon ist endgültig gescheitert. Das Urteil des Berliner Landgerichts sei jetzt rechtskräftig, teilte das Kammergericht am Montag mit. Der Kläger habe die Berufung zurückgenommen. Ein behinderter Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindeste...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/806903.duogynon-klage-abgewiesen.html

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