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Schluss mit überhöhten Kosten - Zusatzentgelte zurückfordern

Pfändungsschutzkonto

Wer sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) umwandelt, muss keine höheren Kontoführungsentgelte zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 13. November 2012 (Az. XI ZR 145/12 und Az. XI ZR 500/11) entschieden. Damit haben die höchsten Richter dem von einigen Banken und Sparkassen verlangten »Topzuschlag« für dieses Konto endlich die »rote Karte« gezeigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/806999.schluss-mit-ueberhoehten-kosten-zusatzentgelte-zurueckfordern.html

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