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Auskünfte über Wohnfläche nicht bindend
Makler-Annoncen
Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung sind nicht grundsätzlich bindend. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor. Der Makler hatte eine falsche Flächenangabe der Mietwohnung angegeben, was der Mieter erst hinterher feststellte. In der Internet-Annonce des Maklers hieß es, dass die Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern habe. In Wirklichkeit ware...
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