Auskünfte über Wohnfläche nicht bindend

Makler-Annoncen

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Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung sind nicht grundsätzlich bindend. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor. Der Makler hatte eine falsche Flächenangabe der Mietwohnung angegeben, was der Mieter erst hinterher feststellte.

In der Internet-Annonce des Maklers hieß es, dass die Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern habe. In Wirklichkeit waren es nur 62 Quadratmeter. Daraufhin kürzte der Mieter seine Zahlungen. Der Vermieter berief sich aber auf den Mietvertrag, in dem keine konkrete Größe vereinbart worden ist. Da es in diesem Fall nicht um Vereinbarungen im Mietvertrag, sondern um (unverbindliche) Angaben eines Maklers ging, gab das Gericht dem Vermieter Recht. Die Mietkürzung sei daher rechtswidrig.

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