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Der letzte Termin: 31. Dezember bis 18 Uhr

Jahresabrechnung von Betriebskosten

Umfasst das Betriebskostenjahr die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, dann muss diese Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter vorliegen. Handelt es sich nicht um das Kalenderjahr, dann gilt sinngemäß, dass spätestens bis zum Ende des 12 Monats des Betriebskostenjahres abzurechnen ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807011.der-letzte-termin-dezember-bis-uhr.html

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