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Hartz IV: Spesen werden angerechnet

Kassel (dpa/nd). Spesen zählen bei der Berechnung von unterstützendem Hartz IV als Einkommen. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Das Jobcenter Leipzig hatte den Antrag eines Fernfahrers auf aufstockende Leistungen abgelehnt, weil dessen Gehalt inklusive Spesen den Bedarf seiner Familie überstieg. Dagegen wehrt sich der Mann seit 2007. Das BSG sah die Spesen als »nicht z...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807069.hartz-iv-spesen-werden-angerechnet.html

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