Hartz IV: Spesen werden angerechnet

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel (dpa/nd). Spesen zählen bei der Berechnung von unterstützendem Hartz IV als Einkommen. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Das Jobcenter Leipzig hatte den Antrag eines Fernfahrers auf aufstockende Leistungen abgelehnt, weil dessen Gehalt inklusive Spesen den Bedarf seiner Familie überstieg. Dagegen wehrt sich der Mann seit 2007. Das BSG sah die Spesen als »nicht zweckbestimmte Einnahmen« an (Az: B 4 AS 27/12 R). Sofern der Fernfahrer Kosten für seinen Job habe, könnten diese bei der Berechnung der Unterstützung vom Einkommen abgezogen werden, urteilte das Gericht und verwies den Fall zurück an das Sächsische Landessozialgericht.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal