Hartz IV: Spesen werden angerechnet

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Kassel (dpa/nd). Spesen zählen bei der Berechnung von unterstützendem Hartz IV als Einkommen. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Das Jobcenter Leipzig hatte den Antrag eines Fernfahrers auf aufstockende Leistungen abgelehnt, weil dessen Gehalt inklusive Spesen den Bedarf seiner Familie überstieg. Dagegen wehrt sich der Mann seit 2007. Das BSG sah die Spesen als »nicht zweckbestimmte Einnahmen« an (Az: B 4 AS 27/12 R). Sofern der Fernfahrer Kosten für seinen Job habe, könnten diese bei der Berechnung der Unterstützung vom Einkommen abgezogen werden, urteilte das Gericht und verwies den Fall zurück an das Sächsische Landessozialgericht.

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