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Hochschulgesetz bleibt

Verfassungsgericht in Leipzig weist Klage ab

Leipzig/Chemnitz (dpa/nd). Das neue sächsische Hochschulgesetz bleibt unverändert. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat eine vom Studentenrat der TU Chemnitz angestrengte Beschwerde am Mittwoch als unzulässig verworfen. Dieser hatte geklagt, weil bei der Gesetzgebung im Landtag die Studentenräte nicht angehört worden waren. Das bezog sich vor allem auf eine kurzfristig in die Gesetzesnovelle ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807177.hochschulgesetz-bleibt.html

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