Hochschulgesetz bleibt

Verfassungsgericht in Leipzig weist Klage ab

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Leipzig/Chemnitz (dpa/nd). Das neue sächsische Hochschulgesetz bleibt unverändert. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat eine vom Studentenrat der TU Chemnitz angestrengte Beschwerde am Mittwoch als unzulässig verworfen. Dieser hatte geklagt, weil bei der Gesetzgebung im Landtag die Studentenräte nicht angehört worden waren. Das bezog sich vor allem auf eine kurzfristig in die Gesetzesnovelle gekommene Regelung, mit der die Pflichtmitgliedschaft in der »Verfassten Studierendenschaft« abgeschafft wurde. Laut Gericht ergibt sich jedoch aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit kein Anhörungsrecht für die Studentenschaft. Bisher finanzierte in Sachsen jeder Student mit einem Beitrag von vier bis neun Euro pro Semester Studenten- und Fachschaftsräte mit. Dafür hatte er für die Gremien ein Wahlrecht.

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