Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Nur ein Viertel anrechenbar

Balkonfläche

Im nd-ratgeber vom 7. November 2012 ist bei der Erläuterung der Wohnfläche ein Fehler enthalten. Von der Balkonfläche sind »in der Regel«, laut Wohnflächenverordnung vom 1. Januar 2004, nur ein Viertel der Wohnfläche hinzuzurechnen und nicht die Hälfte, wie es auf Seite 4 hieß. Die Hälfte ist nur dann ausnahmsweise anzusetzen, wenn es sich um einen sehr hohen Wohnwert des Balkons handelt (zum B...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807709.nur-ein-viertel-anrechenbar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.