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Widerspruch des Mieters

Betriebskostenabrechnung

Findet der Mieter nach Zugang der Betriebskostenabrechnung, dass etwas nicht stimmen kann, hat er das Recht, der betreffenden Betriebskostenposition zu widersprechen. Das wird oft auch als »Einwendung« bezeichnet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807711.widerspruch-des-mieters.html

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