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Vorteile der Rentenversicherung nutzen

Minijobber

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro, wie Ende November der Bundesrat beschlossen hat. Gleichzeitig erwerben Minijobber durch die Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807717.vorteile-der-rentenversicherung-nutzen.html

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