Vorteile der Rentenversicherung nutzen

Minijobber

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro, wie Ende November der Bundesrat beschlossen hat. Gleichzeitig erwerben Minijobber durch die Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Bevor die Beschäftigten sich von der Zahlung eigener Beiträge befreien lassen, sollten sie sich darüber informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.

Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf.

Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Nach dem derzeitigen Recht, das für bestehende Minijobs in der Regel weiter gilt, zahlen die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge. Sie können aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken.

Durch die Zahlung von eigenen Beiträgen kommen die Beschäftigten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen versicherungspflichtigen Minijob können sie eine Absicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten.

Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört man darüber hinaus zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente.

Auf Antrag können sich Beschäftigte nach der Neuregelung von der Zahlung des eigenen Beitrags befreien lassen. Eine Befreiung kann allerdings zu einer Einschränkung des sozialen Schutzes durch die gesetzliche Rentenversicherung führen, etwa zum Wegfall der Absicherung im Fall der Erwerbsminderung. Bevor Minijobber auf den vollen Schutz der Rentenversicherung verzichten, sollten sie sich daher informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.

Ein Fragen- und Antwortenkatalog mit Beispielen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Weitere Infos am kostenlosen Servicetelefon unter (0800) 10 00 480 90.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal