Vorteile der Rentenversicherung nutzen
Minijobber
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Bevor die Beschäftigten sich von der Zahlung eigener Beiträge befreien lassen, sollten sie sich darüber informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.
Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf.
Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Nach dem derzeitigen Recht, das für bestehende Minijobs in der Regel weiter gilt, zahlen die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge. Sie können aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken.
Durch die Zahlung von eigenen Beiträgen kommen die Beschäftigten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen versicherungspflichtigen Minijob können sie eine Absicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten.
Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört man darüber hinaus zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente.
Auf Antrag können sich Beschäftigte nach der Neuregelung von der Zahlung des eigenen Beitrags befreien lassen. Eine Befreiung kann allerdings zu einer Einschränkung des sozialen Schutzes durch die gesetzliche Rentenversicherung führen, etwa zum Wegfall der Absicherung im Fall der Erwerbsminderung. Bevor Minijobber auf den vollen Schutz der Rentenversicherung verzichten, sollten sie sich daher informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.
Ein Fragen- und Antwortenkatalog mit Beispielen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Weitere Infos am kostenlosen Servicetelefon unter (0800) 10 00 480 90.
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