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Versorgung von Frühchen erleichtert

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kliniken, die weniger als 30 frühgeborene Babys pro Jahr versorgen, die Kosten erstatten. Dies entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel und kippte damit eine vom sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestmenge bei den Frühchenbehandlungen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807803.versorgung-von-fruehchen-erleichtert.html

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