Werbung

Versorgung von Frühchen erleichtert

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel (epd/nd). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kliniken, die weniger als 30 frühgeborene Babys pro Jahr versorgen, die Kosten erstatten. Dies entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel und kippte damit eine vom sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestmenge bei den Frühchenbehandlungen.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Bundesausschuss, der sich aus Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern zusammensetzt, von den Kliniken Mindestmengen für die Behandlung von Frühgeborenen verlangen kann. Dies sei kein Grundrechtsverstoß. Es müsse allerdings klar sein, dass es durch die festgelegte Mindestmenge tatsächlich zu einer Qualitätsverbesserung bei der Behandlung Frühgeborener kommt.

Im Streitfall hatte das Klinikum Hildesheim gegen die Entscheidung geklagt, die Mindestmengen bei der Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm von 14 auf 30 pro Jahr anzuheben. Der Bundesausschuss hatte argumentiert, dass die Sterblichkeitsrate deutlich niedriger sei, wenn Kliniken in der Behandlung von Frühchen viel Erfahrung hätten.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.