Versorgung von Frühchen erleichtert

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel (epd/nd). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kliniken, die weniger als 30 frühgeborene Babys pro Jahr versorgen, die Kosten erstatten. Dies entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel und kippte damit eine vom sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestmenge bei den Frühchenbehandlungen.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Bundesausschuss, der sich aus Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern zusammensetzt, von den Kliniken Mindestmengen für die Behandlung von Frühgeborenen verlangen kann. Dies sei kein Grundrechtsverstoß. Es müsse allerdings klar sein, dass es durch die festgelegte Mindestmenge tatsächlich zu einer Qualitätsverbesserung bei der Behandlung Frühgeborener kommt.

Im Streitfall hatte das Klinikum Hildesheim gegen die Entscheidung geklagt, die Mindestmengen bei der Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm von 14 auf 30 pro Jahr anzuheben. Der Bundesausschuss hatte argumentiert, dass die Sterblichkeitsrate deutlich niedriger sei, wenn Kliniken in der Behandlung von Frühchen viel Erfahrung hätten.

- Anzeige -

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.