Haftstrafe reduziert

Chodorkowski noch bis Oktober 2014 im Gefängnis

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Moskau (AFP/nd). Ein russisches Gericht hat die Haftstrafe für den Ölunternehmer Michail Chodorkowski um zwei Jahre verringert. Er müsse nun noch bis Oktober 2014 im Gefängnis bleiben, entschied ein Moskauer Bezirksgericht am Donnerstag. Chodorkowskis Anwälte hatten eine Freilassung gefordert und kündigten an, gegen die Entscheidung erneut in Berufung zu gehen.

Chodorkowskis Haftstrafe wurde von dem Moskauer Gericht von 13 auf elf Jahre reduziert. Eine Haftstrafe für seinen früheren Geschäftspartner Platon Lebedjew wurde ebenfalls rückwirkend um zwei Jahre verringert, womit Lebedjew im Juli 2014 aus der Haft entlassen werden soll. Beide waren 2003 festgenommen worden. In einem ersten Prozess wurden sie wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu acht Jahren verurteilt. In einem zweiten Prozess 2010 wurden sie wegen Unterschlagung und Geldwäsche erneut verurteilt und sollten ursprünglich bis zum Jahr 2016 in Haft bleiben.

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