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Geldstrafe für Abfallunternehmer

Cottbus (dpa). Im Prozess gegen die Geschäftsführer einer Lausitzer Abfallentsorgungsfirma hat das Landgericht Cottbus am Donnerstag beide Angeklagten vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Das Gericht verurteilte aber den jüngeren Angeklagten wegen Vorteilsgewährung in 13 Fällen. Er soll deshalb eine Geldstrafe von 14 400 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Männer Bewährungsst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/808041.geldstrafe-fuer-abfallunternehmer.html

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