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Nichts Neues im neuen Jahr
NRW verschiebt die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird es für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen weiterhin keinen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung geben. Ursprünglich sollte das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum nächsten Schuljahr in Kraft treten. Jetzt ist dieses Vorhaben zurückgestellt und um ein weiteres Jahr verschoben worden. In NRW bleibt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/808845.nichts-neues-im-neuen-jahr.html
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