Bahnkunden sind über Verspätungen zu informieren

EU-Gericht

Bahnunternehmen in Europa müssen ihre Kunden zeitnah über Anschlusszüge informieren - auch wenn diese von anderen Anbietern betrieben werden. Sie haben die Pflicht, Reisende über Verspätungen und Ausfälle der wichtigsten Verbindungen zu unterrichten. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg am 22. November 2012 (Az. C-136/11).

Die Informationen dazu müssen die Betreiber der Schienennetze zur Verfügung stellen, so der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei der Deutschen Bahn, deren Infrastruktursparte das deutsche Schienennetz betreibt, sei dies nach Angaben einer Sprecherin bereits Praxis.

Im konkreten Fall ging es um das österreichische Untern...


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