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Wenn die Schwangerschaftsvertretung selbst schwanger ist

Arbeitsgericht stärkte Rechte von Schwangeren

Im Grunde mutet schon die Ausgangsfrage absurd an: Darf die Schwangerschaftsvertretung bei der Einstellung ihre eigene Schwangerschaft verschweigen? Denn geht die Vertretung ebenfalls in den Mutterschutz oder wird ein Beschäftigungsverbot erlassen, muss der Arbeitgeber Ersatz für den Ersatz suchen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809325.wenn-die-schwangerschaftsvertretung-selbst-schwanger-ist.html

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