Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wenn die Schwangerschaftsvertretung selbst schwanger ist
Arbeitsgericht stärkte Rechte von Schwangeren
Im Grunde mutet schon die Ausgangsfrage absurd an: Darf die Schwangerschaftsvertretung bei der Einstellung ihre eigene Schwangerschaft verschweigen? Denn geht die Vertretung ebenfalls in den Mutterschutz oder wird ein Beschäftigungsverbot erlassen, muss der Arbeitgeber Ersatz für den Ersatz suchen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809325.wenn-die-schwangerschaftsvertretung-selbst-schwanger-ist.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.