Arbeiten wurden auf andere Arbeitnehmer verlagert - die bloße Behauptung reicht nicht

Rechtsstreit um eine betriebsbedingte Kündigung

Arbeitgeber können eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung nicht ohne Weiteres auf dem Umstand stützen, dass die Arbeiten eines Arbeitnehmers auf andere Arbeitnehmer verlagert werden (sogenannte Arbeitsverdichtung) sollen.

Auf ein dementsprechendes, erst jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 24. Mai 2012 (Az. 2 AZR 124/11) verweist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA).

Höhere Darlegungslast des Arbeitgebers zur Kündigung von langjährig Beschäftigten

Zur Begründung einer solchen Kündigung genügt keinesfalls die bloße Behauptung, der Arbeitsplatz sei infolge von Verlagerung von Tätigkeiten auf andere Mitarbeiter weggefallen. Für langjährige Beschäftigungsverhältnisse erhöhen sich zudem die Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers.

Der 58 Jahre alte Kläger war bei der Beklagten beziehungsweise deren Rechtsvorgängerin über 23 Jahre beschäftigt und zuletzt Leiter eines Standortes. Im September 2009 kündigte die Beklagte, ein Tochterunternehmen eines amerikanischen Konzerns, das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen.

In dem ...


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