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Prozesskosten sind auch bei Privatinsolvenz zu zahlen
Urteil des Landesarbeitsgerichts
Haben überschuldete Arbeitnehmer eine Privatinsolvenz angemeldet, können sie bei einer gewährten Prozesskostenhilfe trotzdem zur Ratenzahlung verpflichtet werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil vom 5. September 2012 entschieden (Az. 10 Ta 142/12).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809977.prozesskosten-sind-auch-bei-privatinsolvenz-zu-zahlen.html
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