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»Fiktive« Miete kann nicht Existenz sichern

Bundessozialgericht schiebt Hartz-IV-Kürzung Riegel vor

Jobcenter dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht wegen »fiktiver Einnahmen« kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 29. November 2012 verkündeten Urteil entschieden (Az. B 14 AS 161/11 R). In einem weiteren Fall stellten die obersten Sozialrichter zudem klar, dass auch bei einer erhaltenen, aber sofort ausgegebenen Steuererstattung eine generelle Hartz-IV-Kürzung unzulässig ist (Az. B 14 AS 33/12 R).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809985.fiktive-miete-kann-nicht-existenz-sichern.html

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