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»Fiktive« Miete kann nicht Existenz sichern
Bundessozialgericht schiebt Hartz-IV-Kürzung Riegel vor
Jobcenter dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht wegen »fiktiver Einnahmen« kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 29. November 2012 verkündeten Urteil entschieden (Az. B 14 AS 161/11 R). In einem weiteren Fall stellten die obersten Sozialrichter zudem klar, dass auch bei einer erhaltenen, aber sofort ausgegebenen Steuererstattung eine generelle Hartz-IV-Kürzung unzulässig ist (Az. B 14 AS 33/12 R).
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