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Heilpraktiken keine Kassenleistung

Berlin (epd/nd). Laut Gesetz darf Psychotherapie als Krankheitsbehandlung nur von Ärzten mit Psychotherapie-Weiterbildung, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Personen mit Berechtigung zur Psychotherapie, beispielsweise Heilpraktiker, können therapeutische Verfahren anbieten, dürfen sich jedoch nicht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810625.heilpraktiken-keine-kassenleistung.html

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