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BGH: Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Karlsruhe (dpa/nd). Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH am Donnerstag. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810943.bgh-schadenersatz-bei-internet-ausfall.html

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