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NPD-Organisationen in Karlsruhe erfolgreich

Gericht zur Versammlungsfreiheit: Maßnahmen "primär gegen Störer" richten

Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Beschwerde NPD-naher Organisationen hin eine Entscheidung zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gefällt: Danach dürfen auch Kundgebungen aus dem rechtsextremen Spektrum nur verboten oder eingeschränkt werden, wenn von ihnen selbst Gefahren ausgehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810995.npd-organisationen-in-karlsruhe-erfolgreich.html

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