NPD-Organisationen in Karlsruhe erfolgreich

Gericht zur Versammlungsfreiheit: Maßnahmen "primär gegen Störer" richten

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Entscheidung zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gefällt: Danach dürfen auch Kundgebungen aus dem rechtsextremen Spektrum nur verboten oder eingeschränkt werden, wenn von ihnen selbst Gefahren ausgehen. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde mehrerer NPD-naher Organisationen Erfolg. (Az.: 1 BvR 279/10)

Die hatten für den 16. Oktober 2010 in Leipzig eine Kundgebung mit geschätzt 600 Teilnehmern angemeldet. Bereits ein Jahr zuvor hatte es bundesweit in mehreren Städten rechte Aufzüge unter dem Motto "Recht auf Zukunft" gegeben. In Leipzig war es 2009 im Zuge einer Blockade durch Gegendemonstranten zu Auseinandersetzungen gekommen. Die Polizei löste schließlich die rechte Kundgebung auf.

Nach diesen Erfahrungen untersagte die Stadt Leipzig 2010 die von den Organisatoren geplanten drei Aufzüge und genehmigte lediglich eine vierstündige stationäre Kundgebung im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofs. Gegen diese Einschränkung gerichtete Eilanträge blieben bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg.

Der daraufhin erhobenen Verfassungsbeschwerde gaben die Karlsruher Richter nun aber statt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei verletzt worden, heißt es in ihrer Entscheidung. Komme es zu Gegendemonstrationen gegen eine friedliche Versammlung oder seien diese absehbar, müsse die Polizei ihre Maßnahmen „primär gegen die Störer richten“ - gemeint sind in diesem Fall die Gegendemonstranten. Gegen eine friedliche Versammlung selbst dürfe die Polizei nur in der Ausnahmesituation eines „polizeilichen Notstands“ einschreiten.

Im Fall der für 2010 angemeldeten Demonstration in Leipzig habe das Verwaltungsgericht aber gar nicht deutlich gemacht, von welcher Seite der Demonstranten Gewalt droht. Auch habe es sich nicht mit der Frage befasst, warum die Polizei die Auflagen erst kurzfristig verschärft hat. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe danach zwar kaum noch Zeit für eine gründliche Prüfung gehabt, habe im Ergebnis den Stellenwert der Versammlungsfreiheit aber ebenfalls verkannt.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal