Ein Jungengymnasium ist zulässig

Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten des streng katholischen Ordens Opus Dei

Gymnasien waren in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert hinein den Knaben vorbehalten. Vor 120 Jahren kam das Lyzeum auf, eine höhere Schule für Mädchen. Einige wenige Schulen, die allein Jungen aufnehmen, gibt es bis heute in Deutschland, allerdings nicht in Brandenburg.

Das Bundesverwaltungsgericht machte jedoch am Mittwoch den Weg frei für ein privates Jungengymnasium in Potsdam. Die Absicht, eine solche Schule zu gründen, gibt es seit 2007. Hinter der Fördergemeinschaft, die das Gymnasium einrichten will, steht indirekt der streng katholische Orden Opus Dei.

Das Bildungsministerium verweigerte jedoch die Genehmigung. Begründung: Paragraf 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes sehe vor, dass der Zugang zu Schulen im Bundesland »unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts gewährleistet wird«. Das Ministerium berief sich auch auf Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach Privatschulen ein Ersatz für staatliche Schulen sind. Demnach müsste sich auch Opus Dei an die Regeln für öffentliche Schulen in Brandenburg halten - denn Bildung ist Ländersache.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschied gestern aber, die im Grundgesetz verbriefte Privatschulfreiheit schließe das Recht ein, nach Geschlechtern getrennten Unterricht anzubieten. Das Bildungsministerium müsse die Einschätzung der Fördergemeinschaft hinnehmen, dass eine Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler auch dann möglich sei, wenn sie nicht zusammen lernen.

Der jahrelange Streit ist damit allerdings noch nicht beendet. Bildungsministerin Martina Münch (SPD) lenkte keineswegs sofort ein. Sie kündigte an, dass man zunächst das schriftliche Urteil abwarten und die Konsequenzen prüfen werde. »In der Landesverfassung ist festgelegt, dass niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf und dass das Land verpflichtet ist, für die Gleichstellung von Mann und Frau in Bildung und Ausbildung zu sorgen«, betonte Münch. Gemeinsame Erziehung sei mehr als eine Methode, sie sei »Strukturprinzip unseres öffentlichen Schulsystems«. Davon sollten auch freie Schulen nicht abweichen dürfen.

Das pädagogische Konzept der Schule werde neu überprüft, verriet Rechtsanwalt Thomas Jürgens, der das Bildungsministerium in Leipzig vertrat. Erst danach werde entschieden, ob die Schule erlaubt werde oder nicht. Jürgens sagte, er halte das Konzept des getrennten Unterrichts für »undemokratisch«. Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei dem Land verwehrt. Nur die Gegenseite hätte diese Möglichkeit gehabt, wenn sie in Leipzig verloren hätte.

Das Gericht habe der politischen Gängelei der Privatschulen durch die rot-rote Landesregierung einen Riegel vorgeschoben, freute sich FDP-Landtagsfraktionschef Andreas Büttner. Opus Dei könne zwar kritisch gesehen werden. Bei der Genehmigung dürfe das aber keine Rolle spielen, sagte Büttner. Der CDU-Abgeordnete Gordon Hoffmann nannte es »beschämend«, dass sich freie Schulen ihre Rechte erst gerichtlich erkämpfen müssen.

Eine speziell auf Jungen oder Mädchen ausgerichtete Ausbildung biete beiden die Chance optimaler Förderung, meinte Horst Hennert, Geschäftsführer der Fördergemeinschaft. »Eltern müssen selbst entscheiden dürfen, welche Schule die beste für ihre Kinder ist.« Frühestens 2014 könnte das Gymnasium fertig gebaut sein, heißt es. Ein Grundstück dafür gebe es noch nicht. Das Gymnasium würde zu 80 Prozent staatlich finanziert. 20 Prozent würden durch Spenden und Schulgeld abgedeckt.

Die Stadt Potsdam erklärte vorsorglich, sie habe keine Schulhäuser oder Grundstücke übrig, die sie an Opus Dei verkaufen könnte. Aufgrund des stetigen Zuzugs und der hohen Geburtenrate benötige sie die Flächen selbst.

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