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Ein Jungengymnasium ist zulässig
Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten des streng katholischen Ordens Opus Dei
Getrennte Privatschulen für Jungen und Mädchen sind laut Bundesverwaltungsgericht zulässig, wenn sie die Gleichberechtigung der Geschlechter respektieren. Für den umstrittenen Orden Opus Dei ist die Entscheidung ein großer Erfolg.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/811483.ein-jungengymnasium-ist-zulaessig.html
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