Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Tatenloses Zusehen ist strafbar
Junge Frau muss wegen unterlassener Hilfeleistung Buße zahlen
Eine 18-jährige Auszubildende musste sich gestern wegen unterlassener Hilfeleistung vor einem Strafrichter verantworten. Gegen eine Geldstrafe von 100 Euro wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Das Geld soll an eine kirchliche Einrichtung gezahlt werden. Am 9. Januar ging Sinah Sch. mit ihrem Hund Timmy, einem weißen Westhighland-Terrier, in Kaulsdorf spazieren. In der Lion-Feuchtwanger-St...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/81155.tatenloses-zusehen-ist-strafbar.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.