Wie sinnvoll ist »Riestern« über den Betrieb?

Höhere Fördergrenzen für Betriebsrente

  • Andreas Brate
  • Lesedauer: 2 Min.
Für die betriebliche Altersversorgung stehen den Arbeitnehmern fünf Varianten offen. Doch welche Möglichkeit infrage kommt, darüber entscheidet das Unternehmen.

Auch 2013 erhöht sich der Anteil des Bruttolohnes, der steuer- und sozialversicherungsfrei in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden kann. Lag dieser Anteil 2012 noch bei 224 Euro im Monat beziehungsweise bei 2688 Euro im Jahr, werden es 2013 monatlich 232 beziehungsweise 2784 Euro sein. Außerdem können Arbeitnehmer in der Regel weitere 1800 Euro im Jahr steuerfrei für eine Betriebsrente investieren. Dafür sind dann aber Sozialabgaben zu entrichten.

Fünf Varianten stehen Arbeitnehmern für eine betriebliche Altersversorgung offen: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Welche Möglichkeit infrage kommt, entscheidet die Firma.

In vielen Betrieben gibt es dafür tariflich ausgehandelte Vereinbarungen. Bei mittleren und kleinen Unternehmen ist das oftmals nicht der Fall. Arbeitnehmer können sich dann beim Betriebsrat Angebote für eine Betriebsrente einholen. Ist keine tarifliche Lösung vorgesehen und gibt es auch von der Chefetage keine Angebote, kann der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber fordern, für ihn eine Direktversicherung abzuschließen. Denn Arbeitnehmer haben auf die sogenannte Entgeltumwandlung einen Rechtsanspruch.

Verbraucherschützer empfehlen in vielen Fällen eine betriebliche Altersversorgung - insbesondere dann, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten dafür beteiligt oder Gruppenverträge über den Betrieb abgeschlossen werden. Dafür fallen geringere Verwaltungskosten als bei anderen Vorsorgeverträgen an. Auch sind die Zugangsvoraussetzungen manchmal günstiger, zum Beispiel mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Gleichzeitig weisen diese Experten auf mögliche Nachteile im Alter hin: Eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung wird nachgelagert besteuert und unterliegt seit 2004 auch der Sozialversicherungspflicht. Gleich, ob Kapital- oder Rentenzahlung: Es fällt immer der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Was viele nicht bedenken: Der Abschluss einer Betriebsrente senkt die Berechnungsgrundlage für die spätere gesetzliche Rente, weil das Geld für die Betriebsrente aus dem Brutto kommt.

Von einer Variante rät die Stiftung Warentest sogar ab, nämlich einen Riester-Vertrag mit einer Institution der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Nur in wenigen Ausnahmefällen - etwa bei sehr kostengünstigen Tarifen - rechne sich das.

Denn in der Auszahlungsphase hat das »Riestern über den Betrieb« einen klaren Nachteil: Wie alle Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung wäre auch eine Rente aus einem »Firmen-Riester« sozialversicherungspflichtig. Ein privater Riester-Vertrag dagegen ist das nicht.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal