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Nachweispflicht gegenüber dem Schornsteinfeger

Häusliche Feuerstätten

Kaminofenbesitzer müssen belegen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung erfüllt.

Das Jahr 2013 wird für viele Kaminofenbesitzer ein besonderes Jahr. Dann müssen sie ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllt. Sollte die Typprüfung für ihr »Schätzchen« 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach nicht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812055.nachweispflicht-gegenueber-dem-schornsteinfeger.html

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