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Sachsen-Anhalt muss Beamten Geld nachzahlen

Altersdiskriminierung

Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Beamten rund 10 000 Euro nachzahlen, weil das bis März 2011 geltende Besoldungsrecht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat. Das entschied das OVG des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg in einem Urteil vom 11. Dezember 2012.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812618.sachsen-anhalt-muss-beamten-geld-nachzahlen.html

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