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Großeltern schulden nur in Ausnahmen Unterhalt

Großeltern können nicht zum Unterhalt ihrer Enkel verpflichtet werden, wenn mindestens ein Elternteil voll erwerbsfähig ist. Sie hafteten für unterhaltsbedürftige minderjährigen Kinder nur nachrangig nach den Eltern, heißt es in einem am 3. Januar 2013 veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. II-6 WF 232/12). Ihre Unterhaltspflicht komme erst in Betracht, wenn der Vater un...

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