Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Großeltern schulden nur in Ausnahmen Unterhalt
Großeltern können nicht zum Unterhalt ihrer Enkel verpflichtet werden, wenn mindestens ein Elternteil voll erwerbsfähig ist. Sie hafteten für unterhaltsbedürftige minderjährigen Kinder nur nachrangig nach den Eltern, heißt es in einem am 3. Januar 2013 veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. II-6 WF 232/12). Ihre Unterhaltspflicht komme erst in Betracht, wenn der Vater un...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813427.grosseltern-schulden-nur-in-ausnahmen-unterhalt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.